OÖ. Energiekostenzuschuss

OÖ. Energiekostenzuschuss

NEU: OÖ Energiekostenzuschuss im Herbst

Mit dem Oö. Energiekostenzuschuss wird es im Herbst eine weitere Unterstützungsleistung in Höhe von 200 Euro pro Haushalt für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher mit niedrigem Einkommen geben. Die Förderkriterien bleiben gleich, lediglich der Stichtag für den Hauptwohnsitz in Oberösterreich wurde auf den 01. September geändert. Eine Antragstellung ist von 02. Oktober bis 30. November wieder online möglich. Die Auszahlung selbst beginnt mit Anfang November.

Der Oö. Energiekostenzuschuss ist in 3 Zielgruppen unterteilt:

 1. Automatische Auszahlung: An jene Haushalte, die einen Antrag für den Oö. Wohn und Energiekostenbonus zwischen April und Ende Juli beantragt und bereits genehmigt erhalten haben, erfolgt die Auszahlung automatisch.

 2. Wohnbeihilfeempfänger:innen: Jene Haushalte, in denen eine Wohnbeihilfe im Zeitraum 1. April bis 30. August 2023 bezogen wurde, wird der Bonus im Herbst ebenso automatisiert ausgezahlt, sofern noch kein genehmigter Antrag für den Oö. Wohn- und Energiekostenbonus vorliegt.

 3. Neuanträge: Wer den Bonus bis 31. Juli 2023 nicht beantragt hat, kann von 02. Oktober bis 30. November einen neuen Antrag stellen. Berechtigt sind Einzelhaushalte mit nicht mehr als 27.000 EUR oder Mehrpersonenhaushalts mit bis zu 65.000 Euro Bruttojahresverdienst. Der Antrag kann ab 02. Oktober mittels Online-Formular unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/energiekostenzuschuss.htm gestellt werden.

29.09.2023 09:00