Oö. Heizkostenzuschuss 2024

Heizkostenzuschuss

Beantragung mittels Online-Formular:

Der Oö. Heizkostenzuschuss kann ab 01. Februar 2024 ausschließlich online über die Website des Landes beantragt werden. Sollte kein Internetzugriff vorhanden sein, wird gebeten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Ebenfalls ist es möglich, bei den Bürgerservicestellen der Gemeindeämter Unterstützung zu erhalten.

Die Antragstellung ist auf der Website des Landes Oö. unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm möglich.

AntragstellerInnen benötigen für die Antragstellung folgende Informationen:

  •  Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in)
  •  Name/n und Geburtsdaten aller Personen, mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse
  •  Die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
  • Bankverbindung im SEPA-Raum (an die der Oö. Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll)

WICHTIG: Eine korrekte Eingabe der Daten ist erforderlich, damit die automatische Überprüfung entsprechend erfolgen kann (Beispielsweise ist der Vorname lt. Zentralem Melderegister anzugeben und nicht etwa eine Abkürzung. Auch ist darauf zu achten, dass Vor- und Nachname nicht vertauscht werden).

Wie und wer wird gefördert?

Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2023/2024 in Höhe von jeweils € 200,00 pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen (Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 17.700,000 | Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 25.000,00) für die soziale Bedürftigkeit liegt.

25.01.2024 08:18